Das Bildungs- und Teilhabepaket

Für Familien die auf finanzielle Hilfe vom Amt angewiesen sind, gibt es seit letztem Jahr auch Unterstützung für das Kind – beispielsweise bei Schulausflügen, Nachhilfeunterricht oder Schulverpflegung. Viele Eltern wissen aber einfach nicht, dass sie Anspruch auf Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Leistungsberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeldempfänger. Neu ist, dass auch Leistungen zur „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben” mit bis zu 120 Euro im Jahr und pro Kind gefördert werden. Somit lässt sich für Eltern auch die Mitgliedschaft im Sportverein oder der Besuch einer Musikschule für Sohn oder Tochter finanzieren. Im Familienbüro im Haus der Kirchen kann immer am vierten Mittwoch des Monats der Antrag direkt vor Ort gestellt werden. In dieser Sprechstunde erfolgt eine individuelle Beratung je nach Situation der Familie und des Kindes, sowie eine direkte Bearbeitung des Antrags.

Wo?: Familienbüro, Haus der Kirchen, Hochdahler Markt 9, 2. Etage

Katja Roesgen (Leiterin Familienbüro), Marco Demary, Sabine Burghardt, Veronika Wolff (Bildungs- und Teilhabeberater der Stadt Erkrath)
Foto: Lokal Anzeiger Erkrath